RATINGSYSTEME – Mit Basel II / III zieht sich die Schlinge um den Mittelstand zu

Nach § 91 (2) AktG wird dem Gesamtvorstand einer AG die Aufgabe übertragen, ein Überwachungssystem einzurichten, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenten Entwicklungen frühzeitig aufzudecken. Gleiches gilt für die Geschäftsführer einer GmbH. Dazu hat der Gesetzgeber erweiternd das ‚KonTraG’ (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) geschaffen.

Auch wenn es bestritten wird: Die Reglements von Basel II/III werden viele mittelständige Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen. Der Baseler Akkord wirft schon heute lange Schatten voraus: Neues Kapital von deutschen Banken zu erhalten gestaltet sich als zunehmend schwieriger. Innovationen oder Investitionen fremd zu finanzieren grenzt für die Unternehmensleitung teilweise an einen Spießrutenlauf. Dies vor allem, wenn das bankinterne Rating für das Unternehmen neutral oder negativ ausfällt.

Lange bevor die Diskussion um Basel II und KonTraG begann, entwickelten wir ein für Sanierungsfälle relevantes Ratingsystem (RMC 2006: Risc Management Controller basierend auf dem Anforderungsprofil des KonTraG und der Konzeption von Basel II), da eine sauber strukturierte Sanierung sich ohnehin nur an einem Kennzahlensystem zur Liquiditäts- und Erfolgssteuerung ausrichten kann und muß.

Zum einen sind wir damit in der Lage Unternehmen im eigenen Interesse zu klassifizieren, und zum anderen wurde das System an die Ratingklassifikationen von Basel II angepaßt.