TREUHANDLÖSUNGEN – Vertrauen wiedergewinnen

Gerade, wenn die Geschäftsleitung aus Gesellschaftern besteht, wird immer häufiger von den Kreditgebern gefordert, daß die Gesellschaftsanteile treuhändlerisch verwaltet werden. Diese Anforderung ist nachvollziehbar: Letztendlich wird dem geschäftsführenden Gesellschafter eine stärke Möglichkeit der Unternehmensbeeinflussung eingeräumt als einem angestellten Geschäftsführer. Um den „Makel“ des Versagens zu beseitigen und evtl. festgefahrene gesellschaftsrechtlich dominierte Situationen zu lösen, ist die Treuhandlösung ein praktikables und bewährtes Mittel.

Wir bieten dem Unternehmer Lösungen mit ausgewählten Wirtschaftsanwaltskanzleien an, die mit uns seit Jahren in Sanierungen und Liquidationen kooperieren. Ansprechpartner sind Juristen, die neben dem Anwaltsberuf auch andere Berufe erlernt und in der Wirtschaft tätig waren.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen über den 'Ludwig Fey-Trust' verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.